Der Kreisjugendring vergibt Zuschüsse aus Mitteln des Landkreises Garmisch-Partenkirchen an Jugendorganisationen, die Mitglied beim KJR-Garmisch-Partenkirchen sind .
Die Vollversammlung des KJR hat am 20.November 2008 die Änderung der Zuschussrichtlinien beschlossen.
Wichtiger Hinweis:
Für das Jahr 2010 stehen für die Vergabe von Zuschüssen aus Mitteln des Landkreises Garmisch-Partenkirchen insgesamt 42.230 € zu Verfügung. Im laufenden Jahr 2010 haben wir eine höhere Nachfrage an Zuschüssen, als im Vorjahr zu verzeichnen. Um allen Jugendgruppen einen Zuschuss für ihre Maßnahmen gewähren zu können, hat der Vorstand beschlossen, bis auf Weiteres nur ⅔ der nach den Zuschussrichtlinien möglichen Zuschusshöhe auszubezahlen. Im Herbst wird die Lage erneut überprüft. Sollten ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, ist eine Nachzahlung denkbar.
Für Fragen dazu stehen wir gerne zur Vergügung.
Die neuen Zuschussrichtlinien ab 2009
Zusammenfassung der wichtigsten Veränderungen/Neuerungen
Für Maßnahmen der außerschulischen Bildung und Begegnung (Freizeiten)
Neu ist die "Sonderförderung Internationale Jugendbegegnung". Sie kann zusätzlich zur o. g. Förderung beantragt werden bei
Großveranstaltungen
Jugendpolitische Maßnahmen
Grundförderung
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der beim KJR gemeldeten Jugendleiter, der Anzahl der Anträge und der zur Verfügung stehenden Mittel. Sie setzt sich zusammen aus einem festem Sockelbetrag und einem variablen Betrag entsprechend der Anzahl der gemeldeten Jugendleiter die im Besitz einer gültigen Jugendleitercard (JuLeiCa) sind. Der Sockelbetrag und der variable Betrag betragen jeweils 50% des bereitgestellten Gesamtzuschusses.
Kostenpauschale „Jugendleiterförderung“
Seite mit Richtlinien und Formularen zum Download
Änderungen/Neuerungen als *.pdf (32kb)
Für Fragen und eine Beratung zu den neuen Zuschussrichtlinien steht die Geschäftsstelle des KJR gerne zur Verfügung.
© Kreisjugendring Garmisch-Partenkirchen *** Bahnhofstraße 16 *** 82467 Garmisch-Partenkirchen
Tel.: 08821-2577 *** Fax: 08821-947036 *** Email: info@kjr-gap.de