3. Internationale Jugendbegegnung

3.1. Zweck der Förderung

Die Förderung internationale Jugendbegegnung soll die bewusste Auseinandersetzung mit anderen Kulturen und Lebenswelten fördern.

3.2. Förderungsvoraussetzungen

Sie kann zusätzlich bei Jugendfreizeiten mit Teilnehmern ab 12 Jahren im In- und Ausland, die einen Begegnungscharakter/Begegnungsprogramm mit einer ausländischen Gruppe haben beantragt werden. Im Übrigen gelten die Voraussetzungen unter Punkt 2.2.
Die Zusammensetzung der Gruppe soll ein ausgewogenes Verhältnis von Teilnehmern der eigenen und der Partnergruppe haben.

3.3. Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt 6 € pro Tag und Teilnehmer/Betreuer. Dieser Zuschuss kann auch für die ausländische Partnergruppe beantragt werden, wenn die Begegnung im Landkreis Garmisch-Partenkirchen stattfindet. Die maximale Förderhöhe beträgt 750 € pro Antrag.

3.4. Verfahren / Antragstellung

3.4.1. Spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme ist ein Vorantrag auf dem vorgesehenen Formblatt zu stellen. Der Antragsteller erhält einen Bescheid über den vom KJR in Aussicht gestellten Zuschussbetrag.

3.4.2. Der Antrag ist spätestens 8 Wochen nach Durchführung der Maßnahme beim Kreisjugendring einzureichen.