Sommerfreizeit
Termine 2025:
- Sommerfreizeit 1 vom 03.0.8. - 09.08.2025, ab 6-11 Jahre im Rißbachhaus, TNB 150 €
- Sommerfreizeit 2 vom 17.08. - 23.08.2025, ab 8-13 Jahre im Rißbachhaus, TNB 150 €
- Sommerfreizeit 3 vom 24.08. - 30.08.2025, ab 6-11 Jahre in der Lichtenbachhütte, TNB 130 €
- Sommerfreizeit 4 vom 31.08. - 06.09.2025, ab 6-13 Jahre in der Lichtenbachhütte, TNB 130 €
- Sommerfreizeit 5 vom 07.09. - 13.09.2025, ab 8-11 Jahre in der Lichtenbachhütte, TNB 130 €
- Kinderzirkus: 11.08. - 16.08.2025 (8 - 13 Jahre), 160 €
Wir gewähren folgende Geschwistermäßigungen für Kinder, die am gleichen Angebot teilnehmen:
20 % für das zweite Kind
40 % für das dritte Kind
Allg. Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen und Hinweise
Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche im Rahmen der ausgeschriebenen Altersgruppe.
Anmeldungen werden nur schriftlich (Anmeldeabschnitt) oder mit dem Anmeldeformular auf der Homepage berücksichtigt.
Ein Rücktritt von einer Maßnahme kann nur schriftlich erfolgen. Bei Absagen bis vierzehn Tage vor Beginn berechnen wir eine Verwaltungspauschale in Höhe von 12,00 €. Bei Rücktritt ab dreizehn Tagen bis sechs Tagen vor der Maßnahme wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % des Teilnehmerbeitrages erhoben; bei Absagen ab fünf Tagen bis zum Beginn der Maßnahme eine Ausfallgebühr in Höhe von 100 %.
Die Teilnehmer sollen an der gesamten Freizeit teilnehmen. Besuche durch Eltern und Verwandte sowie kurzzeitiges Herausnehmen der Kinder aus der Freizeitgruppe für anderweitige Aktivitäten stören den Ablauf in der Gruppe und sollen unterbleiben.
Bei Absagen der Maßnahme durch den Kreisjugendring Garmisch-Partenkirchen mangels Teilnehmer oder auf Grund höherer Gewalt besteht nur Anspruch auf Rückerstattung des eingezahlten Betrages. Absagen erfolgen in Schriftform.
Die Teamer_innen des Kreisjugendrings haben während der Freizeitmaßnahme die Aufsichtspflicht gegenüber den ihnen anvertrauten Kindern; Regeln, Ge- und Verbote sind einzuhalten. Kosten für einen etwaigen Rücktransport, die aufgrund massiven Fehlverhaltens, Gefährdung Einzelner bzw. der Gruppe oder auf Veranlassung der Erziehungsberechtigten entstehen, hat der Teilnehmer bzw. haben die Erziehungsberechtigten zu tragen.
Mit ihrer Unterschrift erteilen die Erziehungsberechtigten die Erlaubnis zur Teilnahme am gesamten Freizeitprogramm und erklären sich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Einschränkungen an der Teilnahme des Programms sowie Hinweise auf Erkrankungen, Allergien und die Einnahme von Medikamenten sind vorab der Geschäftsstelle mitzuteilen. Eine ausführliche Info mit Packliste geht Ihnen ca. 14 Tage vor der Freizeit mit der Post zu.